Maik Singler
„Herzlich Willkommen bei unserem Immobilien-Gutachter Büro.“
Wir, das sind Maik & Stephanie Singler umgeben von einem Expertenteam von Bauzeichnern, Architekten, Energieberatern, sowie Steuerberatern und Rechtsanwälten.
Seit 30 Jahren sind wir in der Immobilienbranche im Schwarzwald und am Bodensee tätig.
Mit dem Studium an der DIA (Zweigstelle der Universität Freiburg) und dem erfolgreichen Abschluss zum Diplom-Sachverständigen für Immobilienbewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten haben wir die Qualifikation, professionelle Gutachten nach § 194 BaugGB zu erstellen.
Wir sind spezialisiert auf die Bewertung von Immobilien - insbesondere in Fällen von Scheidungen oder Erbschaften.
Gerade in diesen außergewöhnlichen Lebenssituationen ist es wichtig, einen neutralen und unabhängigen Experten an seiner Seite zu haben.
Diskret und vertrauensvoll.
In einem ersten, kostenfreien Gespräch erkennen wir schnell, welche Art von Gutachten für Sie das richtige ist.
Rufen Sie an – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Standards
Der Verkehrswert
Der Verkehrswert ist gleichsam ein Gütesiegel der Wertermittlung. Leitet man nämlich diesen so bezeichneten Wert ab, muss bei seriöser Begutachtung die Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zur Anwendung kommen. Ergänzend und erläuternd zur Wertermittlungsverordnung gibt es auch noch diverse Richtlinien, die allerdings nicht bindend sind.
Der Marktwert
Unter dem Marktwert ist der Preis zu verstehen, der zum Zeitpunkt der Bewertung aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags über Bauten oder Grundstücke zwischen einem verkaufswilligen Verkäufer und einem ihm nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Käufer unter den Voraussetzungen zu erzielen ist, dass das Grundstück offen am Markt angeboten wurde, dass die Marktverhältnisse einer ordnungsgemäßen Veräußerung nicht im Wege stehen und dass eine der Bedeutung des Objektes angemessene Verhandlungszeit zur Verfügung steht (Richtlinie 78/660 EWG Art. 42 a,b,c). Diese Definition ist inhaltlich identisch mit der Verkehrswertdefinition des § 194 BauGB. Insofern besteht Übereinstimmung zwischen dem „deutschen“ Verkehrswert und dem „europäischen“ Marktwert.
Ihr Anlass - unser Knowhow
Möglichkeiten, welche eine private Wertermittlung erfordern sind unter anderem:
- Wertermittlung für Immobilienkäufe und -verkäufe
- Vermögensbewertung bei Schenkung, Teilung, Ehescheidung, bei Erbsachen und Nachlassregelungen
- Allgemeine Wertermittlung wie zum Beispiel für die aktuelle Grundsteuer
- Wir stehen dabei an Ihrer Seite
- Bilanzerstellung
- Bewertung von betrieblich genutzten Immobilien und von Immobilien als Finanzanlagen – zu internen Zwecken, zu Beleihungszwecken
- Wertermittlung für Ein- und Verkäufe von Immobilien
- Entscheidungshilfen für Investitionen, Finanzanlagen, Beteiligungen
- Bewertung von Immobilienportfolios
- Bewertung für Erbsachen und Nachlassregelungen
- Bewertung für steuerliche Zwecke
- Bewertung für Betriebsaufspaltung
Sachkundig, objektiv, vertrauenswürdig
Als diplomierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten unterwirft man sich den Verhaltensregeln, die durch die Muster–Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben wird, ohne dass wir selbst öffentlich bestellt und vereidigt wären.
Der Sachverständige hat seine Aufträge unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu erfüllen.
Er hat seine Gutachten unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch zu erstellen. Die Gutachten sind systematisch aufzubauen, übersichtlich zu gliedern, nachvollziehbar zu begründen und auf das Wesentliche zu konzentrieren.
Leistungsabrechnung
Ein Beratungsgespräch in einem unserer Büroräumen oder telefonisch erfolgt kostenfrei.
Eine schriftliche Werteinschätzung erfolgt nach Besichtigung der Immobilie vor Ort.
Wir ermitteln, in welcher Spannbreite der Wert Ihrer Immobilie liegen kann. Die Honorierung kann über den erbrachten Zeitaufwand oder als Pauschalpreis erfolgen.
Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwert) nach § 194 BauGB nach erfolgter Besichtigung der Immobilie vor Ort. Die Honorierung richtet sich i.d.R. nach dem
unbelasteten Wert des zu begutachtenden Grundstücks/Immobilie sowie nach dem von Ihnen gewünschten Umfang der Dokumentation. Die Honorierung kann nach Absprache
auch als Pauschalpreis erfolgen.