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    Wertermittlung für Ihre Immobilie

    Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie. Egal ob Wohnhaus, Grundstück oder Ihrer gewerblichen Immobilie

  • Zusammen <span class=uk-text-primary>für Ihren Erfolg</span>

    Zusammen für Ihren Erfolg

    Die Wertermittlung erfolgt zuverlässig, seriös und diskret
  • Für Sie <span class=uk-text-primary>mit Ihnen</span>

    Für Sie mit Ihnen

    Seit 30 Jahren gemeinsam erfolgreich

    Maik Singler

    „Herzlich Willkommen bei unserem Immobilien-Gutachter Büro.“

    Wir, das sind Maik & Stephanie Singler umgeben von einem Expertenteam von Bauzeichnern, Architekten, Energieberatern, sowie Steuerberatern und Rechtsanwälten.

    Seit 30 Jahren sind wir in der Immobilienbranche im Schwarzwald und am Bodensee tätig.

    Mit dem Studium an der DIA (Zweigstelle der Universität Freiburg) und dem erfolgreichen Abschluss zum Diplom-Sachverständigen für Immobilienbewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten haben wir die Qualifikation, professionelle Gutachten nach § 194 BaugGB zu erstellen.

    Wir sind spezialisiert auf die Bewertung von Immobilien - insbesondere in Fällen von Scheidungen oder Erbschaften.

    Gerade in diesen außergewöhnlichen Lebenssituationen ist es wichtig, einen neutralen und unabhängigen Experten an seiner Seite zu haben.

    Diskret und vertrauensvoll.

    In einem ersten, kostenfreien Gespräch erkennen wir schnell, welche Art von Gutachten für Sie das richtige ist.

    Rufen Sie an – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

    Unsere Standards

    Der Verkehrswert

    Ziel einer jeden Wertermittlung ist – von wenigen Ausnahmen abgesehen – die Ermittlung des so genannten Verkehrswertes. Dieser ist in § 194 BauGB definiert: „Der Verkehrswert durch den Preis bestimmt, welcher zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

    Der Verkehrswert ist gleichsam ein Gütesiegel der Wertermittlung. Leitet man nämlich diesen so bezeichneten Wert ab, muss bei seriöser Begutachtung die Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zur Anwendung kommen. Ergänzend und erläuternd zur Wertermittlungsverordnung gibt es auch noch diverse Richtlinien, die allerdings nicht bindend sind.

    Der Marktwert

    Der Verkehrswert ist, wie beschrieben, in § 194 BauGB eindeutig definiert. Der Begriff Marktwert wird dagegen in zahlreichen Normen benutzt und definiert, sodass diesbezüglich eine Definitionsvielfalt besteht. So lautet beispielsweise die vom Europäischen Rat aufgestellte Definition des Marktwerts:
    Unter dem Marktwert ist der Preis zu verstehen, der zum Zeitpunkt der Bewertung aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags über Bauten oder Grundstücke zwischen einem verkaufswilligen Verkäufer und einem ihm nicht durch persönliche Beziehungen verbundenen Käufer unter den Voraussetzungen zu erzielen ist, dass das Grundstück offen am Markt angeboten wurde, dass die Marktverhältnisse einer ordnungsgemäßen Veräußerung nicht im Wege stehen und dass eine der Bedeutung des Objektes angemessene Verhandlungszeit zur Verfügung steht (Richtlinie 78/660 EWG Art. 42 a,b,c). Diese Definition ist inhaltlich identisch mit der Verkehrswertdefinition des § 194 BauGB. Insofern besteht Übereinstimmung zwischen dem „deutschen“ Verkehrswert und dem „europäischen“ Marktwert.

    Ihr Anlass - unser Knowhow

    • Möglichkeiten, welche eine private Wertermittlung erfordern sind unter anderem:

      • Wertermittlung für Immobilienkäufe und -verkäufe       
      • Vermögensbewertung bei Schenkung, Teilung, Ehescheidung, bei Erbsachen und Nachlassregelungen          
      • Allgemeine Wertermittlung wie zum Beispiel für die aktuelle Grundsteuer 
      • Wir stehen dabei an Ihrer Seite
      • Bilanzerstellung
      • Bewertung von betrieblich genutzten Immobilien und von Immobilien als Finanzanlagen – zu internen Zwecken, zu Beleihungszwecken
      • Wertermittlung für Ein- und Verkäufe von Immobilien
      • Entscheidungshilfen für Investitionen, Finanzanlagen, Beteiligungen
      • Bewertung von Immobilienportfolios
      • Bewertung für Erbsachen und Nachlassregelungen
      • Bewertung für steuerliche Zwecke
      • Bewertung für Betriebsaufspaltung
    • Ulli B.

      Bewertung Privatimmobilie
      Der Kontakt zum Ehepaar Singler war von Anfang bis Ende serös und freundlich. Die Bewertung vor Ort wurde sehr individuell durchgeführt und das Ergebniss wenige Tage später aufbereitet und zur Verfügung gestellt.
    • UW

      Wohnhgaus mit Industriehalle
      Leider stand der Verkauf meines Wohnhauses mit angrenzender Industriehalle an. Auf der Suche nach einem geeigneten Immobilienbewerter bin ich Herrn Singler gestoßen und war sehr zufrieden. Alle Eigenschaften sowohl des Hauses als auch der Halle wurden im Detail aufgenommen und bewertet. Danke für den tollen Service.
    • Particia C.

      Architektenvilla Erbwert
      Die anspruchsvolle Architektenvilla wurde sehr genau bewertet. Der Verkauf erziehlte einen Betrag mit einer geringen Abweichung zur Bewertung.

      +

      Jahre Erfahrung

      %

      Für Sie

      Sachkundig, objektiv, vertrauenswürdig

      Als diplomierte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten unterwirft man sich den Verhaltensregeln, die durch die Muster–Sachverständigenverordnung (SVO) des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in der jeweils gültigen Fassung vorgegeben wird, ohne dass wir selbst öffentlich bestellt und vereidigt wären.

      Der Sachverständige hat seine Aufträge unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu erfüllen.
      Er hat seine Gutachten unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch zu erstellen. Die Gutachten sind systematisch aufzubauen, übersichtlich zu gliedern, nachvollziehbar zu begründen und auf das Wesentliche zu konzentrieren.

      Leistungsabrechnung

      Unsere Leistungen werden abhängig ihrer Art fair und übersichtlich berechnet.
      Erstberatung

      Ein Beratungsgespräch in einem unserer Büroräumen oder telefonisch erfolgt kostenfrei.

      schriftliche Werteinschätzung

      Eine schriftliche Werteinschätzung erfolgt nach Besichtigung der Immobilie vor Ort.
      Wir ermitteln, in welcher Spannbreite der Wert Ihrer Immobilie liegen kann. Die  Honorierung kann über den erbrachten Zeitaufwand oder als Pauschalpreis erfolgen.

      Ermittlung des Verkehrswerts

      Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwert) nach § 194 BauGB nach erfolgter Besichtigung der Immobilie vor Ort. Die Honorierung richtet sich i.d.R. nach dem
      unbelasteten Wert des zu begutachtenden Grundstücks/Immobilie sowie nach dem von Ihnen gewünschten Umfang der Dokumentation. Die Honorierung kann nach Absprache
      auch als Pauschalpreis erfolgen.

      Kontakt zu uns

      Kontaktieren Sie uns wenn Sie Fragen zu Ihrer Immobiliengutachten haben. Auch für andere Fragen sind wir jederzeit für Sie da.

      Büro Schwarzwald


      Bertholdstraße 33/1 78050 Villingen-Schwenningen

      +49 7721 – 9984760

      kontakt@immobiliengutachten-singler.de

      Nach Absprache

      Büro Bodensee


      Römerstraße 18B 88690 Uhldingen-Mühlhofen

      +49 7556 - 966 3942

      kontakt@immobiliengutachten-singler.de

      Nach Absprache

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